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Eingliederungshilfe

Übergeordnete Einheit: Soziales

Aufgabe der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist es, Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen in ihrer Selbstbestimmung zu fördern, ihnen die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch IX ist der Landkreis Kassel als örtlicher Eingliederungshilfeträger zuständig für

  • für Kinder und Jugendliche von Geburt bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinbildenden Schule oder einer Förderschule und 
  • für Personen, die erstmalig nach Erreichen der Regelaltersgrenze Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen


Für Leistungen der Eingliederungshilfe nach der Schulausbildung ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, also der Landeswohlfahrtsverband Hessen in Kassel, zuständig. https://www.lwv-hessen.de

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Anschrift: Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt

Telefon: 0561 1003-1424
0561 1003-1931
Telefax: 0561 1003-1563

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