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Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen


Leistungsbeschreibung

Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.


An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 


Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung


Rechtsgrundlage

§§ 154 ff. Sozialgesetzbuch IX,
§ 19 u. § 26 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
 


Was sollte ich noch wissen?


Zuständige Stelle(n)

Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Hauptverwaltung Kassel II
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Friedrich (Regionalmanagerin)
Telefon 0561 1004-2208
Telefax 0561 1004-2650