Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
Leistungsbeschreibung
Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung
Rechtsgrundlage
§§ 154 ff. Sozialgesetzbuch IX,
§ 19 u. § 26 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Was sollte ich noch wissen?
- Behinderungsgerechtes Gestalten von Arbeitsplätzen
- Faltblatt 3 Behindertengerechte Arbeitsplätze(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
- Integrationsamt LWV Hessen
Zuständige Stelle(n)
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Hauptverwaltung Kassel II
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Friedrich (Regionalmanagerin)
0561 1004-2208
0561 1004-2650