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Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Arbeitsassistenz


Leistungsbeschreibung

Schwerbehinderte Menschen stehen im beruflichen Alltag gelegentlich vor einem besonderen Problem. Sie sind wegen ihrer Behinderung darauf angewiesen, dass andere für sie bestimmte "Handgriffe" übernehmen, ihnen bei der Arbeit assistieren. Damit die Beschäftigung im Einzelfall nicht an solchen Problemen scheitert, besteht Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für eine vom schwerbehinderten Menschen selbst organisierte notwendige Arbeitsassistenz.


An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 


Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung


Rechtsgrundlage

§§ 49 ff. Sozialgesetzbuch IX,
§ 17 Abs. 1a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
 


Was sollte ich noch wissen?


Zuständige Stelle(n)

Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Hauptverwaltung Kassel II
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Friedrich (Regionalmanagerin)
Telefon 0561 1004-2208
Telefax 0561 1004-2650