Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Arbeitsassistenz
Leistungsbeschreibung
Schwerbehinderte Menschen stehen im beruflichen Alltag gelegentlich vor einem besonderen Problem. Sie sind wegen ihrer Behinderung darauf angewiesen, dass andere für sie bestimmte "Handgriffe" übernehmen, ihnen bei der Arbeit assistieren. Damit die Beschäftigung im Einzelfall nicht an solchen Problemen scheitert, besteht Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für eine vom schwerbehinderten Menschen selbst organisierte notwendige Arbeitsassistenz.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung
Rechtsgrundlage
§§ 49 ff. Sozialgesetzbuch IX,
§ 17 Abs. 1a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Was sollte ich noch wissen?
- Arbeitsassistenz
- Faltblatt 6 "Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Arbeitnehmer"(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
- Integrationsamt LWV Hessen
Zuständige Stelle(n)
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Hauptverwaltung Kassel II
Adresse
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel, documenta-Stadt
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Friedrich (Regionalmanagerin)
0561 1004-2208
0561 1004-2650