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Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung


Leistungsbeschreibung

Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.

Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
 


An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
  • Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
  • ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
  • werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
     

Welche Gebühren fallen an?

Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.


Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

    Zuständige Stelle(n)

    Bauaufsichtsbehörde
    Adresse

    00000 Kassel

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Astrid Hettstedt
    Frau Martina Kersten
    Frau Heike König
    Frau Diana Lüdicke
    Frau Natalie Möller
    Herr Matthias Moor
    Herr Andreas Rebein
    Frau Julia Robrecht
    Frau Ulrike Tölle
    Frau Anna Tschernich

    Gemeinde Espenau - FB 3 - Bauen, Wohnen, Umwelt
    Adresse
    Im Ort 1
    34314 Espenau

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Kai Kozlik (Fachbereichsleitung)
    Telefon 05673 9993-24
    Telefax 05673 9993-31

    Frau N. N.
    Telefon 05673 9993-27
    Telefax 05673 9993-31
    Herr Martin Thies
    Telefon 05673 9993-26
    Telefax 05673 9993-31