Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Leistungsbeschreibung
Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.
In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.
Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
An wen muss ich mich wenden?
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
- Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
- ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
- werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
Welche Gebühren fallen an?
Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Zuständige Stelle(n)
Bauaufsichtsbehörde
Adresse
00000 Kassel
Zuständige Mitarbeiter
Frau Astrid HettstedtFrau Martina Kersten
Frau Heike König
Frau Diana Lüdicke
Frau Natalie Möller
Herr Matthias Moor
Herr Andreas Rebein
Frau Julia Robrecht
Frau Ulrike Tölle
Frau Anna Tschernich
Gemeinde Espenau - FB 3 - Bauen, Wohnen, Umwelt
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau
Zuständige Mitarbeiter
Herr Kai Kozlik (Fachbereichsleitung)
05673 9993-24
05673 9993-31Frau N. N.
05673 9993-27
05673 9993-31Herr Martin Thies
05673 9993-26
05673 9993-31