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Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt.
Soll die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt werden, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Fachdienst Tierschutz


    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühren werden erhoben nach

    • der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
    • der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

    Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.


    Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

      Welche Fristen muss ich beachten?

      Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

      Mit der Ausübung der Tätigkeit darf gemäß § 11 Abs. 5 TSchG erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Daher ist vor Beginn der Tätigkeit ein Antrag zu stellen.


        Anträge / Formulare

        Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

        Onlinedienste


        Zuständige Stelle(n)

        Tierschutz
        Adresse
        Liemeckestraße 2
        34466 Wolfhagen
        (Außenstelle Wolfhagen)

        Zuständiger Mitarbeiter

        Frau Gundula Utzinger