Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler beantragen
Leistungsbeschreibung
Als selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler benötigen Sie eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler sind Sie tätig als
Versicherungsvertreterin beziehungsweise -vertreter oder
Versicherungsmaklerin beziehungsweise -makler tätig.
Als Versicherungsvertreterin oder Versicherungsvertreter vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und sind durch einen Vertretervertrag mit dem Versicherungsunternehmen verbunden.
Als Versicherungsmaklerin oder Versicherungsmakler vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag und im Interesse der Kundinnen und Kunden.
Wenn Sie Teil einer Personengesellschaft sind, benötigt jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis.
Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden:
Hehlerei
Wucher
Insolvenzstraftaten
Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
mangels Masse abgewiesen wurde oder
Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.
Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit den erforderlichen Mindestdeckungssummen für das Versicherungsvermittlergewerbe abgeschlossen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
bei Unternehmenssitz in Deutschland:
Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Land des Unternehmenssitzes, die die Rechtsform nachweisen
für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
bei Wohnsitz in Deutschland:
Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde und
Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
bei Wohnsitz im Ausland:
entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
bei Wohnsitz in Deutschland:
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
Auskunft aus dem Vermögensverzeichnis
Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
Bescheinigung des Finanzamtes oder des Gemeindesteueramtes in Steuersachen
bei Wohnsitz im Ausland:
entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe
bei juristischen Personen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister