Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler beantragen


Leistungsbeschreibung

Als selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler benötigen Sie eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler sind Sie tätig als

Als Versicherungsvertreterin oder Versicherungsvertreter vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und sind durch einen Vertretervertrag mit dem Versicherungsunternehmen verbunden.

Als Versicherungsmaklerin oder Versicherungsmakler vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag und im Interesse der Kundinnen und Kunden.

Wenn Sie Teil einer Personengesellschaft sind, benötigt jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis.


An wen muss ich mich wenden?

Ihre örtlich zuständige IHK


Zuständigkeit

Ihre örtlich zuständige IHK


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)


Fachlich freigegeben am

05.12.2025

Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg
Adresse
Kurfürstenstraße 9
34117 Kassel, documenta-Stadt