Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, die oder der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Todesfall ist unverzüglich beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes stattfinden soll.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI)
Was sollte ich noch wissen?
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dokument zur ärztlichen Feststellung des Todes (Leichenschauschein)
Dokument zur Identität der verstorbenen Person
Dokument zum letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
Dokument zum Familienstand der verstorbenen Person
Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Für Überführungen in andere Gebiete: Dokument für die Beförderung (Leichenpass)
Voraussetzungen
Eine Person ist verstorben.
Die verstorbene Person ist identifiziert oder wurde von einer befugten Stelle identifiziert.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.
Verfahrensablauf
Sie veranlassen die Bestattung, nachdem der Tod ärztlich festgestellt wurde.
Sie melden der zuständigen Behörde, dass eine Bestattung durchgeführt werden soll.
Sie geben die verfügbaren Angaben zur verstorbenen Person an und reichen die Unterlagen ein.
Die Behörde prüft die Angaben und bestätigt die Anmeldung.