Bestattung anmelden


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

13.10.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung


Leistungsbeschreibung

Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, die oder der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Todesfall ist unverzüglich beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes stattfinden soll.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI)


Was sollte ich noch wissen?

Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Voraussetzungen


An wen muss ich mich wenden?

Wichtiger Hinweis

Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 3 - Bauen, Wohnen, Umwelt
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Anna Korell
Telefon 05673 9993-34
Telefax 05673 9993-31