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Nachtpflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung


Leistungsbeschreibung

Die Nachtpflege soll die häusliche Pflege begleitend unterstützen. Sie können Leistungen der Nachtpflege in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden.

Einrichtungen der Nachtpflege betreuen pflegebedürftige Menschen, die Hilfestellungen beim Zubettgehen, Aufstehen und bei Maßnahmen der Körperpflege benötigen.

Nachtpflegeeinrichtungen werden oft von dementen Personen genutzt, die einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus haben. Wenn diese nachts in einer Nachtpflegeeinrichtung untergebracht sind, können die Angehörigen durchschlafen und sich tagsüber wieder um die Pflegebedürftigen kümmern.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.


Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Leistungen zur Nachtpflege bei Ihrer Pflegekasse
  • Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse  

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Der Antrag für teilstationäre Pflege kann von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Kassel direkt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Dienst-/Außenstelle der Landkreisverwaltung gestellt werden. An den Sprechtagen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiter auch für die gemeinsame Antragsaufnahme zur Verfügung.


    Voraussetzungen

    • Die Nachtpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden
    • Sie gilt für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann

    oder

    • wenn die Nachtpflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können einen Leistungsbetrag von 125 Euro für die Nachtpflege heranziehen. Dieser Betrag entspricht dem monatlichen Entlastungsleistungsbeitrag.


    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.


    Welche Gebühren fallen an?

    Die Antragstellung ist kostenlos.


    Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine.


    Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

    § 64 g SGB XII


      Fachlich freigegeben durch

      Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


      Fachlich freigegeben am

      12.11.2021

      Anträge / Formulare

      Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

      Zuständige Stelle(n)

      Hilfe zur Pflege/weitere Hilfen
      Adresse
      Kohlenstraße 132
      34121 Kassel, documenta-Stadt

      Zuständige Mitarbeiter

      Herr Herbert Bruder
      Frau Kristina Grotsch
      Frau Katharina Lingenfelser
      Frau Monika Plass
      Frau Lena Schefer
      Frau Natalie Simon
      Frau Diana Vogel