Nachtpflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung


Leistungsbeschreibung

Die Nachtpflege soll die häusliche Pflege begleitend unterstützen. Sie können Leistungen der Nachtpflege in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden.

Einrichtungen der Nachtpflege betreuen pflegebedürftige Menschen, die Hilfestellungen beim Zubettgehen, Aufstehen und bei Maßnahmen der Körperpflege benötigen.

Nachtpflegeeinrichtungen werden oft von dementen Personen genutzt, die einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus haben. Wenn diese nachts in einer Nachtpflegeeinrichtung untergebracht sind, können die Angehörigen durchschlafen und sich tagsüber wieder um die Pflegebedürftigen kümmern.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.


Verfahrensablauf


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Der Antrag für teilstationäre Pflege kann von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Kassel direkt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Dienst-/Außenstelle der Landkreisverwaltung gestellt werden. An den Sprechtagen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiter auch für die gemeinsame Antragsaufnahme zur Verfügung.


Voraussetzungen

oder

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können einen Leistungsbetrag von 125 Euro für die Nachtpflege heranziehen. Dieser Betrag entspricht dem monatlichen Entlastungsleistungsbeitrag.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.


Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist kostenlos.


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.


Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

§ 64 g SGB XII


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

12.11.2021

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Zuständige Stelle(n)

Hilfe zur Pflege/weitere Hilfen
Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt

Zuständige Mitarbeiter

Herr Herbert Bruder
Frau Kristina Grotsch
Frau Katharina Lingenfelser
Frau Monika Plass
Frau Lena Schefer
Frau Natalie Simon
Frau Diana Vogel