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Abfall: Sperrmüll


Leistungsbeschreibung

Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Für die Abfallentsorgung im Landkreis Kassel ist der Eigenbetrieb Abfallentsorgung Kreis Kassel zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite https://www.abfall-kreis-kassel.de/


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

24.09.2013

Zuständige Stelle(n)

Gemeinde Espenau - FB 4 - Finanzverwaltung
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Susanne Altmeyer
Telefon 05673 9993-21
Telefax 05673 9993-31