Abfall: Sperrmüll
Leistungsbeschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Für die Abfallentsorgung im Landkreis Kassel ist der Eigenbetrieb Abfallentsorgung Kreis Kassel zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite https://www.abfall-kreis-kassel.de/
- Entsorgungszentrum Kirschenplantage - Hofgeismar
- Biokompostierungsanlage Fuldatal
- Entsorgungszentrum/Recyclinghof Lohfelden
Rechtsgrundlage
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)Fachlich freigegeben am
24.09.2013Zuständige Stelle(n)
Gemeinde Espenau - FB 4 - Finanzverwaltung
Adresse
Im Ort 1
34314 Espenau
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Susanne Altmeyer
05673 9993-21
05673 9993-31