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Unterhaltsheranziehung


Leistungsbeschreibung

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Soziales des Landkreises Kassel prüfen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und des Sozialgesetzbuches (SGB XII) die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit von Personen, deren Angehörige Sozialhilfeleistungen erhalten. Zu den Personen, die überprüft werden, zählen zum Beispiel Kinder gegenüber ihren Eltern oder Eltern gegenüber Ihren volljährigen Kindern. Alle anderen unterhaltspflichtigen Personen (gesteigert unterhaltspflichtige, wie zum Beispiel Ehegatten) werden durch ein anderes Fachgebiet der Landkreisverwaltung auf ihre Leistungsfähigkeit hin überprüft.


    An wen muss ich mich wenden?

    Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.


    Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:
    • BGB
    • SGB II
    • SGB XII

      Zuständige Stelle(n)

      Hilfe zur Pflege/weitere Hilfen
      Adresse
      Kohlenstraße 132
      34121 Kassel, documenta-Stadt

      Zuständige Mitarbeiter

      Herr Herbert Bruder
      Frau Kristina Grotsch
      Frau Katharina Lingenfelser
      Frau Monika Plass
      Frau Lena Schefer
      Frau Natalie Simon
      Frau Diana Vogel