Unterhaltsheranziehung


Leistungsbeschreibung

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Soziales des Landkreises Kassel prüfen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und des Sozialgesetzbuches (SGB XII) die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit von Personen, deren Angehörige Sozialhilfeleistungen erhalten. Zu den Personen, die überprüft werden, zählen zum Beispiel Kinder gegenüber ihren Eltern oder Eltern gegenüber Ihren volljährigen Kindern. Alle anderen unterhaltspflichtigen Personen (gesteigert unterhaltspflichtige, wie zum Beispiel Ehegatten) werden durch ein anderes Fachgebiet der Landkreisverwaltung auf ihre Leistungsfähigkeit hin überprüft.


An wen muss ich mich wenden?

Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.


Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Zuständige Stelle(n)

Hilfe zur Pflege/weitere Hilfen
Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt

Zuständige Mitarbeiter

Herr Herbert Bruder
Frau Kristina Grotsch
Frau Katharina Lingenfelser
Frau Monika Plass
Frau Lena Schefer
Frau Natalie Simon
Frau Diana Vogel