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Pflegekinder: Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen


Leistungsbeschreibung

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:

•    Alter des Kindes
•    Entwicklungsstand Ihres Kindes
•    Bindungen Ihres Kindes
•    Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen

Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht. 
Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen. 
Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Die gemeinsame Fachstelle von Stadt und Landkreis Kassel nimmt für beide Jugendämter die folgenden Aufgaben wahr:  

  • Werbung, Vorbereitung und Qualifizierung von geeigneten Pflegefamilien
  • Vermittlung eines Kindes in eine geeignete Pflegefamilie
  • Beratung, Erfahrungsaustausch und Fortbildung für Pflegefamilien
  • Betreuung der sonderpädagogischen Pflegefamilien  

Wir bieten für interessierte Familien, die sich vorstellen können, im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung ein Pflegekind in ihrer Familie aufzunehmen, regelmäßig Informationsabende an, bei denen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Pflegefamilie sowie die finanziellen und beratenden Angebote des Jugendamtes dargestellt werden.
Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder suchen wir sonderpädagogische Pflegefamilien.
Die Termine der Informationsabende erfahren Sie aus der Presse oder direkt bei den Mitarbeiter/innen der Fachstelle

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

    Die gemeinsame Fachstelle von Stadt und Landkreis Kassel nimmt für beide Jugendämter die folgenden Aufgaben wahr:  

    • Werbung, Vorbereitung und Qualifizierung von geeigneten Pflegefamilien
    • Vermittlung eines Kindes in eine geeignete Pflegefamilie
    • Beratung, Erfahrungsaustausch und Fortbildung für Pflegefamilien
    • Betreuung der sonderpädagogischen Pflegefamilien  

    Wir bieten für interessierte Familien, die sich vorstellen können, im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung ein Pflegekind in ihrer Familie aufzunehmen, regelmäßig Informationsabende an, bei denen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Pflegefamilie sowie die finanziellen und beratenden Angebote des Jugendamtes dargestellt werden. 

    Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder suchen wir sonderpädagogische Pflegefamilien. 

    Die Termine der Informationsabende erfahren Sie aus der Presse oder direkt bei den Mitarbeiter/innen der Fachstelle.


      Verfahrensablauf

      • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
      • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
      • Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
      • Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen. 
      • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
      • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen. 
      • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
         

      An wen muss ich mich wenden?

      Weiterführende detaillierte Informationen zu den vielfältigen grundsätzlichen und praktischen Fragen rund um das Thema "Pflegekind" in Hessen erhalten Sie Hier

      Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel: Fachbereich  Jugend - Fachstelle Adoptionen und Pflegekinder Kassel-Stadt und -Land

        Voraussetzungen

        • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
        • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
        • Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig. 
           

        Welche Unterlagen werden benötigt?

        • Personalausweis 
        • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

        Welche Gebühren fallen an?

        Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.


        Rechtsgrundlage


        Anträge / Formulare

        Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt


        Fachlich freigegeben durch

        Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


        Fachlich freigegeben am

        15.12.2022

        Zuständige Stelle(n)

        Fachstelle Adoptionen und Pflegekinder Region Kassel
        Adresse
        Kohlenstraße 132
        34121 Kassel, documenta-Stadt

        Zuständige Mitarbeiter

        Frau Christina Förster-Göbel
        Telefon 0561 1003-1932

        Frau Carolin Konhäuser
        Telefon 0561 1003-1584
        Telefax 0561 1003-1324

        Herr Gerhard Ständeke
        Frau Petra Weidlich