Pflegekinder: Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen


Leistungsbeschreibung

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:

•    Alter des Kindes
•    Entwicklungsstand Ihres Kindes
•    Bindungen Ihres Kindes
•    Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen

Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht. 
Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen. 
Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Die gemeinsame Fachstelle von Stadt und Landkreis Kassel nimmt für beide Jugendämter die folgenden Aufgaben wahr:  

Wir bieten für interessierte Familien, die sich vorstellen können, im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung ein Pflegekind in ihrer Familie aufzunehmen, regelmäßig Informationsabende an, bei denen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Pflegefamilie sowie die finanziellen und beratenden Angebote des Jugendamtes dargestellt werden.
Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder suchen wir sonderpädagogische Pflegefamilien.
Die Termine der Informationsabende erfahren Sie aus der Presse oder direkt bei den Mitarbeiter/innen der Fachstelle

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Die gemeinsame Fachstelle von Stadt und Landkreis Kassel nimmt für beide Jugendämter die folgenden Aufgaben wahr:  

Wir bieten für interessierte Familien, die sich vorstellen können, im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung ein Pflegekind in ihrer Familie aufzunehmen, regelmäßig Informationsabende an, bei denen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Pflegefamilie sowie die finanziellen und beratenden Angebote des Jugendamtes dargestellt werden. 

Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder suchen wir sonderpädagogische Pflegefamilien. 

Die Termine der Informationsabende erfahren Sie aus der Presse oder direkt bei den Mitarbeiter/innen der Fachstelle.


Verfahrensablauf


An wen muss ich mich wenden?

Weiterführende detaillierte Informationen zu den vielfältigen grundsätzlichen und praktischen Fragen rund um das Thema "Pflegekind" in Hessen erhalten Sie Hier

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel: Fachbereich  Jugend - Fachstelle Adoptionen und Pflegekinder Kassel-Stadt und -Land

Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


Fachlich freigegeben am

15.12.2022

Zuständige Stelle(n)

Fachstelle Adoptionen und Pflegekinder Region Kassel
Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt

Zuständige Mitarbeiter

Frau Christina Förster-Göbel
Telefon 0561 1003-1932

Frau Carolin Konhäuser
Telefon 0561 1003-1584
Telefax 0561 1003-1324

Herr Gerhard Ständeke
Frau Petra Weidlich