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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern


Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

16.09.2020

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Welche Gebühren fallen an?

Gebühr
37.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Gebühr
5.1 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:
  • 38,00 €

    Leistungsbeschreibung

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gilt für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren. Danach können Sie die FzF unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um bis zu 5 Jahren verlängern lassen.

    Dies gilt für jede FzF für gewerbliche Fahrten mit einem

    • Taxi
    • Mietwagen
    • Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
    • Krankenwagen

     Eine nicht verlängerte FzF erlischt durch Ablauf der Befristung. Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dann neu beantragen.

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

    Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.


      Fachlich freigegeben durch

      Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


      Welche Fristen muss ich beachten?

      Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen.


      Welche Unterlagen werden benötigt?

      • Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die für das Führen des jeweiligen Fahrzeugs erforderlich ist
      • Wenn Sie eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat (der in Anlage 11 FeV aufgeführt ist) nicht seit mindestens 2 Jahren haben, Nachweis, dass Sie eine solche Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre für insgesamt 2 Jahre besessen haben.
      • Führungszeugnis
      • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
      • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur körperlichen und geistigen Eignung
      • Sehtestbescheinigung
      • wenn Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) über das 60. Lebensjahr hinaus verlängern möchten, Nachweis der
        • Belastbarkeit
        • Orientierungsleistung
        • Konzentrationsleistung
        • Aufmerksamkeitsleistung
        • Reaktionsfähigkeit

      Voraussetzungen

      • geistige und körperliche Eignung
      • gutes Sehvermögen
      • Sie sind mindestens 21 Jahre alt
      • keine Straffälligkeit
      • nach Vollendung des 60. Lebensjahres: nachgewiesene Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

      Zuständige Stelle(n)

      Führerscheinstelle
      Adresse
      Kohlenstraße 132
      34121 Kassel, documenta-Stadt