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Aktuelle News:
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
16.09.2020
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
37.5 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühr
5.1 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:
Leistungsbeschreibung
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gilt für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren. Danach können Sie die FzF unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um bis zu 5 Jahren verlängern lassen.
Dies gilt für jede FzF für gewerbliche Fahrten mit einem
- Taxi
- Mietwagen
- Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
- Krankenwagen
Eine nicht verlängerte FzF erlischt durch Ablauf der Befristung. Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dann neu beantragen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die für das Führen des jeweiligen Fahrzeugs erforderlich ist
- Wenn Sie eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat (der in Anlage 11 FeV aufgeführt ist) nicht seit mindestens 2 Jahren haben, Nachweis, dass Sie eine solche Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre für insgesamt 2 Jahre besessen haben.
- Führungszeugnis
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur körperlichen und geistigen Eignung
- Sehtestbescheinigung
- wenn Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) über das 60. Lebensjahr hinaus verlängern möchten, Nachweis der
- Belastbarkeit
- Orientierungsleistung
- Konzentrationsleistung
- Aufmerksamkeitsleistung
- Reaktionsfähigkeit
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- gutes Sehvermögen
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt
- keine Straffälligkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres: nachgewiesene Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Zuständige Stelle(n)
Führerscheinstelle
Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt