Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern


Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

16.09.2020

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Welche Gebühren fallen an?

Gebühr
37.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Gebühr
5.1 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Leistungsbeschreibung

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gilt für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren. Danach können Sie die FzF unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um bis zu 5 Jahren verlängern lassen.

Dies gilt für jede FzF für gewerbliche Fahrten mit einem

 Eine nicht verlängerte FzF erlischt durch Ablauf der Befristung. Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dann neu beantragen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Führerscheinstelle
Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt