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Kleinkläranlagen


Leistungsbeschreibung

Wenn für Ihr Grundstück kein Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlagen Ihrer Gemeinde besteht, kann Ihr Abwasser bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen über eine Kleinkläranlage gereinigt werden.

Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt im Regelfall der Gemeinde. Auskunft darüber, ob z. B. der Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Abwasserentsorgung geplant ist oder ob die Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage möglich ist, erteilt Ihnen Ihre Gemeinde. Auskünfte zu den Anforderungen, die an eine Kleinkläranlage zu stellen sind, erteilt Ihnen die untere Wasserbehörde.

Die Gemeinde beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:
  • Erteilung einer Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer bzw. Versickerung von Abwasser in den Boden
  • Beratung und Information zu Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen
  • Überwachung von Kleinkläranlagen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich auch an die unteren Wasserbehörden wenden, die beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt sind.


    Rechtsgrundlage

    Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz (WHG) -
    Hessisches Wassergesetz (HWG)
    Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer - Abwasserverordnung (AbwV) -
    Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO)
     


    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

    Antragsunterlagen können im Einzelnen mit der Unteren Wasserbehörde/Fachdienst Wasser- und Bodenschutz abgestimmt werden.

    Für allgemeine Informationen und Auskünfte sind keine Unterlagen erforderlich.


      Welche Gebühren fallen an?

      Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:
      • Erlaubnisgebühren

        Zuständige Stelle(n)

        Gemeinde Espenau - FB 3 - Bauen, Wohnen, Umwelt
        Adresse
        Im Ort 1
        34314 Espenau

        Zuständiger Mitarbeiter

        Herr Martin Thies
        Telefon 05673 9993-26
        Telefax 05673 9993-31

        Wasser- und Bodenschutz
        Adresse
        Kohlenstraße 132
        34121 Kassel, documenta-Stadt

        Zuständige Mitarbeiter

        Frau Martina Nöding
        Herr Jonas Schüßler