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GAK-Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung beantragen


Leistungsbeschreibung

Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.

Für die Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung müssen sich Kommunen um die Aufnahme als Förderschwerpunkt bewerben.

Fördermaßnahmen:

  • Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
  • Lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
  • Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
  • Freiflächen und Ortsbild
  • Städtebaulich verträglicher Rückbau
  • Dorfmoderation

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

  • Dorfentwicklung(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Privater Antragsteller bekommt kostenfrei eine Beratung durch ein Beratungsbüro, mit dem die Kommune einen Vertrag abgeschlossen hat. Danach sind weitere Schritte erforderlich, wie Kostenangebote einholen und Förderantrag stellen, der dann geprüft wird.

Eine Antragstellung sowohl für kommunale als auch für private Antragsteller wurde seit dem Jahr 2023 auf eine Online-Antragstellung (AGRAR-Portal Hessen) umgestellt. 

https://agrarportal-hessen.de/portal/agrar/pages/public/login/login.xhtml


    Fachlich freigegeben durch

    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


    Fachlich freigegeben am

    08.08.2016

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

    Förderantrag, Projektbeschreibung, Kostenschätzung/Kostenangebote, eventuelle Genehmigungen, weitere Anlagen


      Welche Fristen muss ich beachten?

      Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

      Stichtag für die Meldung bewilligungsreifer Anträge bei der WIBank ist der 01.04. eines jeden Jahres. Abhängig von der Verfügbarkeit weiterer Mittel gibt es einen zusätzlichen Meldetermin im Sommer. 

      Die Abrechnungsfristen sind individuell und werden jeweils in den Bescheiden festgelegt.


        Bearbeitungsdauer

        Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

        Je nach Vollständigkeit und nach Zuweisung des Förderkontingents des Landes Hessen


          Rechtsgrundlage

          Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

          Weiterführende Informationen können Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen:


          Was sollte ich noch wissen?

          Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

          Vertiefende Informationen zur Dorfentwicklung erhalten Sie auf der Homepage der 
          Wirtschafts‐ und Infrastrukturbank Hessen  https://www.wibank.de/wibank/ und des 
          Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat https://www.umwelt.hessen.de/

          Informationen zur privaten Förderung und den definierten Fördergebieten finden Sie auf der Homepage Ihrer Kommune oder über das jeweilige Beratungsbüro.  


            Zuständige Stelle(n)

            Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
            Adresse
            Mainzer Straße 80
            65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt