GAK-Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung beantragen
Leistungsbeschreibung
Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.
Für die Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung müssen sich Kommunen um die Aufnahme als Förderschwerpunkt bewerben.
Fördermaßnahmen:
- Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
- Lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
- Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
- Freiflächen und Ortsbild
- Städtebaulich verträglicher Rückbau
- Dorfmoderation
An wen muss ich mich wenden?
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Dorfentwicklung(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Privater Antragsteller bekommt kostenfrei eine Beratung durch ein Beratungsbüro, mit dem die Kommune einen Vertrag abgeschlossen hat. Danach sind weitere Schritte erforderlich, wie Kostenangebote einholen und Förderantrag stellen, der dann geprüft wird.
Eine Antragstellung sowohl für kommunale als auch für private Antragsteller wurde seit dem Jahr 2023 auf eine Online-Antragstellung (AGRAR-Portal Hessen) umgestellt.
https://agrarportal-hessen.de/portal/agrar/pages/public/login/login.xhtml
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
08.08.2016Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Förderantrag, Projektbeschreibung, Kostenschätzung/Kostenangebote, eventuelle Genehmigungen, weitere Anlagen
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Stichtag für die Meldung bewilligungsreifer Anträge bei der WIBank ist der 01.04. eines jeden Jahres. Abhängig von der Verfügbarkeit weiterer Mittel gibt es einen zusätzlichen Meldetermin im Sommer.
Die Abrechnungsfristen sind individuell und werden jeweils in den Bescheiden festgelegt.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Je nach Vollständigkeit und nach Zuweisung des Förderkontingents des Landes Hessen
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Weiterführende Informationen können Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen:
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:Vertiefende Informationen zur Dorfentwicklung erhalten Sie auf der Homepage der
Wirtschafts‐ und Infrastrukturbank Hessen https://www.wibank.de/wibank/ und des
Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat https://www.umwelt.hessen.de/
Informationen zur privaten Förderung und den definierten Fördergebieten finden Sie auf der Homepage Ihrer Kommune oder über das jeweilige Beratungsbüro.
Zuständige Stelle(n)
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt