Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA), auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen "Vorranggebiete für Windenergienutzung" ausgewiesen. Dies erfolgt durch die Träger der Regionalplanung. In Hessen sind das die Regionalversammlungen in den 3 Hessischen Regionen (entspricht den Regierungsbezirken).
An wen muss ich mich wenden?
Die Regionalpläne werden von den jeweiligen Regionalversammlungen unter Mitwirkung der Regierungspräsidien als obere Landesplanungsbehörden aufgestellt. Die Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m obliegt dem jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidium.
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:
Fachbreich Bauen und Umwelt - Fachdienst Naturschutzbehörde Eine Übersichtskarte der Bauaufsichtsbezirke und der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie hier herunterladen.
Für heute übliche Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m erfolgt eine Genehmigung durch das Land. Nur sogenannte Klein-Windkraftanlagen werden durch die unteren Bauaufsichtsbehörde genehmigt.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
10.09.2012
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:
Gebühren nach der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Kassel.