Windenergie, Eignungsgebiete


Leistungsbeschreibung

Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA), auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen "Vorranggebiete für Windenergienutzung" ausgewiesen. Dies erfolgt  durch die Träger der Regionalplanung. In Hessen sind das die Regionalversammlungen in den 3 Hessischen Regionen (entspricht den Regierungsbezirken).


An wen muss ich mich wenden?

Die Regionalpläne werden von den jeweiligen Regionalversammlungen unter Mitwirkung der Regierungspräsidien als obere Landesplanungsbehörden aufgestellt. Die Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m obliegt dem jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidium.

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Fachbreich Bauen und Umwelt - Fachdienst Naturschutzbehörde
Eine Übersichtskarte der Bauaufsichtsbezirke und der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie hier herunterladen.

Für heute übliche Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m erfolgt eine Genehmigung durch das Land. Nur sogenannte Klein-Windkraftanlagen werden durch die unteren Bauaufsichtsbehörde genehmigt.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung


Fachlich freigegeben am

10.09.2012

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel: Gebühren nach der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Kassel.

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 21 - Regionalplanung, Bauleitplanung, Bauaufsicht, Regionalentwicklung
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt