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Bauvoranfrage stellen


Leistungsbeschreibung

Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist.


Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein
  • Die Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anfrage und die Unterlagen
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Rechtshindernisse bestehen, wird ein Bauvorbescheid erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.


Zuständigkeit

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.


Voraussetzungen

  • Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht.
  • Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bauvorlagen (digital im Bauportal oder analog), die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind 
  • In der Regel ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage

 


Welche Gebühren fallen an?

  • Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen.
  • Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird.
  • Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bauverwaltung ist für den Zeitraum gebunden, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. 

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre


    Bearbeitungsdauer

    Wenn Ihr Bauvorhaben dem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterliegt, ist auch hierfür die entsprechende Bearbeitungsdauer gültig: 3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate.

    Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.


    Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:
    • Baugesetzbuch (BauGB)
    • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
    • Hess. Bauordnung (HBO)
    • und hierzu ergangene Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Bestimmungen sowie Ortssatzungen

      Weiterführende Informationen


      Fachlich freigegeben durch

      Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum


      Fachlich freigegeben am

      06.07.2026

      Zuständige Stelle(n)

      Bauaufsichtsbehörde
      Adresse

      00000 Kassel

      Zuständige Mitarbeiter

      Frau Astrid Hettstedt
      Frau Martina Kersten
      Frau Heike König
      Frau Diana Lüdicke
      Frau Natalie Möller
      Herr Matthias Moor
      Herr Andreas Rebein
      Frau Julia Robrecht
      Frau Ulrike Tölle
      Frau Anna Tschernich