Bauvoranfrage stellen


Leistungsbeschreibung

Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist.


Verfahrensablauf


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.


Zuständigkeit

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

 


Welche Gebühren fallen an?


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bauverwaltung ist für den Zeitraum gebunden, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. 

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre


Bearbeitungsdauer

Wenn Ihr Bauvorhaben dem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterliegt, ist auch hierfür die entsprechende Bearbeitungsdauer gültig: 3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate.

Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.


Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für Landkreis Kassel:

Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum


Fachlich freigegeben am

06.07.2026

Zuständige Stelle(n)

Bauaufsichtsbehörde
Adresse

00000 Kassel

Zuständige Mitarbeiter

Frau Astrid Hettstedt
Frau Martina Kersten
Frau Heike König
Frau Diana Lüdicke
Frau Natalie Möller
Herr Matthias Moor
Herr Andreas Rebein
Frau Julia Robrecht
Frau Ulrike Tölle
Frau Anna Tschernich