Die Maßnahmen im Rahmen der Frühen Hilfen werden im Rahmen der den Bundesländern zur Verfügung stehenden Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen bewilligt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung:
Antrag mit
Maßnahmenbeschreibung der Länder und Kommunen, in denen das Angebot stattfinden soll
Zielgruppe der Maßnahmen
einer aufgeschlüsselten Darstellung der Kosten mit
Finanzierungsplan
Personalkostenaufstellung
Nach Projektabschluss:
Verwendungsnachweis
Verfahrensablauf
Das Verfahren richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften und Träger und wird bei den jeweils zuständigen Landeskoordinierungsstellen abgewickelt.
Als Träger im Bereich der Frühen Hilfen können Sie eine Förderung bei der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft oder beim Bundesland beantragen.
Antragsstellung:
Zuwendungen der Bundesstiftung "Frühe Hilfen" können Sie online beantragen.
Zur Beantragung füllen Sie den Antrag über das Online-Portal aus. Mit dem Antrag sind die Maßnahmenbeschreibung und ein Finanzierungsplan einzureichen.
Die Landeskoordinierungsstelle prüft Ihren Antrag formal und inhaltlich und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach.
Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
Bei einer negativen Entscheidung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Auszahlung:
Die Auszahlung der gewährten Zuwendung erfolgt gemäß Beantragung bedarfsgerecht und nach den Bestimmungen zum Zuwendungsbescheid.
Wenn Sie mit der "Erklärung zum Zuwendungsbescheid" auf Rechtsmittel verzichten, erhalten Sie die Fördergelder umgehend.
Verwendungsnachweisprüfung:
Zum Nachweis der Mittelverwendung müssen Sie einen Verwendungsnachweis inklusive zahlenmäßigem Nachweis einreichen.
Der Verwendungsnachweis wird von Ihrer zuständigen Landeskoordinierungsstelle überprüft.
Sofern sich daraus Beanstandungen ergeben, kann es zu Rückforderungen von gewährten Zuwendungen kommen, auch wenn diese bereits verausgabt sind. Dies kann. in Betracht kommen, wenn die Maßnahme überfinanziert ist oder die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden. Gemäß Zuwendungsbescheid sind im Einzelfall Vor-Ort-Prüfungen möglich.
Leistungsbeschreibung
Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert die Netzwerke Frühe Hilfen und stellt die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern sicher.
Die Bundesstiftung unterstützt die Netzwerke Früher Hilfen finanziell über einen Fonds, aus dem Sie als Träger im Bereich der Frühen Hilfen Gelder beantragen können. Insbesondere werden dabei Personal- und Sachkosten gefördert.
Im Förderbereich I können Ihre Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen gefördert werden:
Einsatz von Netzwerkkoordinierenden in den Koordinierungsstellen
Netzwerktreffen und sektorenübergreifende Veranstaltungen
koordinierende Tätigkeiten im Bereich der aufsuchenden Unterstützung
Qualifizierung und Fortbildung von Netzwerkkoordinierenden und Netzwerkpartnern
Dokumentation und Evaluation von Netzwerkprozessen
Öffentlichkeitsarbeit
Im Förderbereich II können Ihre Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote gefördert werden.
1. Längerfristige Unterstützung für Fachkräfte:
Einsatz der in der gesundheitsorientierten Begleitung von Familien (GFB) tätigen Fachkräfte im Kontext Frühe Hilfen
für die in der GFB tätigen Fachkräfte:
Qualifizierung
Fortbildung
Koordination
Fachberatung
Supervision
Erstattung der Aufwendungen für die Teilnahme der in der GFB tätigen Fachkräfte an der Netzwerkarbeit
Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie der Dokumentation der GFB
2. Längerfristige Unterstützung für Freiwillige im Kontext der Frühen Hilfen:
Qualitätssicherung für den Einsatz von Freiwilligen
Koordination und Fachbegleitung der Freiwilligen durch hauptamtliche Fachkräfte
Schulung und Qualifizierung von Koordinierenden und Freiwilligen
Fahrtkosten, die beim Einsatz von Freiwilligen entstehen
Erstattungen von Aufwendungen für die Teilnahme der Koordinierenden sowie der Freiwilligen an der Netzwerkarbeit
3. Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme:
Lotsensysteme für Eltern, die:
den Systemübergang von Unterstützungsangeboten unterschiedlicher Anbieter ebnen
den Unterstützungsbedarf der Familien möglichst interdisziplinär abklären
Angebote der Frühen Hilfen vermitteln
Maßnahmen der Qualitätssicherung der Angebote sowie Qualifizierung der eingesetzten Fachkräfte an den Schnittstellen der Versorgungssysteme
Maßnahmen zur strukturellen Einbindung von Akteurinnen und Akteuren sowie Institutionen, insbesondere aus dem Gesundheitswesen, im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit
Angebote, die einen niedrigschwelligen Zugang für Familien in belasteten Lebenslagen haben und einen Türöffner zu den Frühen Hilfen darstellen
Im Förderbereich III können Sie zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden:
die Implementierung bereits erfolgreich bewährter Modellprojekte der Frühen Hilfen
die Erprobung innovativer Maßnahmen
Unter bestimmten Bedingungen können nach Ermessen gegebenenfalls weitere Vorhaben gefördert werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren Antrag vom 01.08. bis 31.12. des Vorjahres in den Bundesländern einreichen.
Die Verwendungsnachweise reichen die Länder bis zum 31.07. für das jeweilige Vorjahr bei der Geschäftsstelle der Bundesstiftung Frühe Hilfen ein.
Anträge sind bis zum 1. Oktober des Vorjahres beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen. Verwendungsnachweise sind bis zum 31. März für das jeweilige Vorjahr beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen.
Voraussetzungen
Sie sind Träger im Bereich der Frühen Hilfen.
Zur Sicherung der Netzwerke Früher Hilfen (Förderbereich I) müssen Sie folgende Mindestanforderungen erfüllen:
fachlich qualifizierte Koordination der Netzwerkarbeit
Einigung auf Qualitätsstandards über eine verlässliche intersektorale Zusammenarbeit im Netzwerk und Verfahren zur konkreten Zusammenarbeit auf der Ebene der Familien
Durchführung und Koordination von regelmäßigen Netzwerktreffen
Unterstützung bei der partizipativen Weiterentwicklung der Angebote der Frühen Hilfen vor Ort, orientiert an den Bedarfen der Familien
Ziele und Maßnahmen der Netzwerkarbeiten basieren auf den der Jugendhilfeplanung und beziehen möglichst Gesundheits- und Sozialplanung ein
Zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen (Förderbereich II) müssen folgende Mindestanforderungen im Bereich der Tätigkeiten mit Fachkräften erfüllt sein:
Einsatz der Fachkräfte ist in ein Netzwerk Frühe Hilfen eingegliedert
in der gesundheitsorientierten Begleitung von Familien (GFB) tätige Fachkräfte
verfügen über eine Qualifizierung entsprechend der vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in Zusammenarbeit mit den Ländern erarbeiteten "Mindestanforderungen zur Qualifizierung von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern"
oder sie werden entsprechend qualifiziert
Kompetenzen der in der GFB tätigen Fachkräfte orientieren sich am jeweiligen vom NZFH herausgegebenen Kompetenzprofil
fachliche Anbindung an ein multiprofessionelles Team im Rahmen des kommunalen Angebots
Zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen (Förderbereich II) müssen folgende Mindestanforderungen im Bereich der Tätigkeiten mit Freiwilligen erfüllt sein:
Eingliederung der Freiwilligen in ein Netzwerk Frühe Hilfen
hauptamtliche Begleitung durch spezifisch geschulte Fachkräfte
Qualitätssicherung an den Schnittstellen zur professionellen Arbeit und weitergehenden Hilfen
Zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen (Förderbereich II) müssen folgende Mindestanforderungen im Bereich Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme erfüllt sein:
Das Konzept der Lotsendienste setzt auf Fachkräfte, die Information, Beratung oder persönliche Begleitung anbieten und werdende Familien oder Familien mit Säuglingen und Kleinkindern in Frühe Hilfen oder gegebenenfalls auch in andere Hilfesysteme vermitteln.
Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle:
die Lücken in der Versorgung von Kindern aus Familien in belasteten Lebenslagen, die die herkömmlichen Versorgungsysteme aufgrund ihrer Logiken nicht abdecken können, werden durch innovative Ansätze geschlossen
die Maßnahme wird in einem Konzept dargelegt und anschließend nachvollziehbar evaluiert
die Maßnahme muss als Modellversuch angelegt und zeitlich befristet sein
zusätzlich kann es spezifische Voraussetzungen in Ihrem Bundesland geben
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
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Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Gebühr
Staatliche Leistung EUR (KOSTENFREI)
Es fallen keine Kosten an.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Kassel.