Zuwendung für Frühe Hilfen aus der Bundesstiftung beantragen


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

09.02.2026

Zuständigkeit

Regierungspräsidium Kassel


Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:                

Die Maßnahmen im Rahmen der Frühen Hilfen werden im Rahmen der den Bundesländern zur Verfügung stehenden Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen bewilligt. 


Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung:

Nach Projektabschluss:


Verfahrensablauf

Das Verfahren richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften und Träger und wird bei den jeweils zuständigen Landeskoordinierungsstellen abgewickelt.

Als Träger im Bereich der Frühen Hilfen können Sie eine Förderung bei der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft oder beim Bundesland beantragen.

Antragsstellung:

Auszahlung:

Verwendungsnachweisprüfung:


Leistungsbeschreibung

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert die Netzwerke Frühe Hilfen und stellt die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern sicher.

Die Bundesstiftung unterstützt die Netzwerke Früher Hilfen finanziell über einen Fonds, aus dem Sie als Träger im Bereich der Frühen Hilfen Gelder beantragen können. Insbesondere werden dabei Personal- und Sachkosten gefördert.

Im Förderbereich I können Ihre Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen gefördert werden:

Im Förderbereich II können Ihre Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote gefördert werden.

1. Längerfristige Unterstützung für Fachkräfte: 

2. Längerfristige Unterstützung für Freiwillige im Kontext der Frühen Hilfen:

Qualitätssicherung für den Einsatz von Freiwilligen

3. Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme:

Im Förderbereich III können Sie zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden:

Unter bestimmten Bedingungen können nach Ermessen gegebenenfalls weitere Vorhaben gefördert werden.


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihren Antrag vom 01.08. bis 31.12. des Vorjahres in den Bundesländern einreichen.

Die Verwendungsnachweise reichen die Länder bis zum 31.07. für das jeweilige Vorjahr bei der Geschäftsstelle der Bundesstiftung Frühe Hilfen ein.

Anträge sind bis zum 1. Oktober des Vorjahres beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen. Verwendungsnachweise sind bis zum 31. März für das jeweilige Vorjahr beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen.


Voraussetzungen

Sie sind Träger im Bereich der Frühen Hilfen.

Zur Sicherung der Netzwerke Früher Hilfen (Förderbereich I) müssen Sie folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen (Förderbereich II) müssen folgende Mindestanforderungen im Bereich der Tätigkeiten mit Fachkräften erfüllt sein:

Zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen (Förderbereich II) müssen folgende Mindestanforderungen im Bereich der Tätigkeiten mit Freiwilligen erfüllt sein:

Zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen (Förderbereich II) müssen folgende Mindestanforderungen im Bereich Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme erfüllt sein:

Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle:


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

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Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege


Gebühr

Staatliche Leistung
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Kassel.


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 41 - Hoheitsverwaltung, Gewerbe
Adresse
Kurt-Schumacher-Straße 2
34117 Kassel, documenta-Stadt