Als Einzelperson oder Organisation können Sie eine finanzielle Förderung von bestimmten Maßnahmen im Bereich der Fischerei beantragen. Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahmen sind der Erhalt der Artenvielfalt in und an Gewässern sowie die Bewahrung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume an Flüssen und Teichen.
Förderfähig sind insbesondere:
Maßnahmen des Fischschutzes und Fischartenschutzes, einschließlich der ökologischen Verbesserung der Artenzusammensetzung und der Gewässerstruktur
die Wiederansiedlung von Fischen
Weiter- und Fortbildungen sowie Forschung im Bereich des Fischereiwesens
Hegegemeinschaften, um diese in die Lage zu versetzen, ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können
die Sanierung und Neuerrichtung von Anlagen der Angelfischerei
Antragsberechtigt sind:
Inhaberinnen und Inhaber eines hessischen Fischereirechtes
Fischereigenossenschaften
Angel- und Fischereivereine
Fischereipächterinnen/-pächter und Pächtergemeinschaften
Hessische Fischereiverbände
Hegegemeinschaften nach § 27 HFischG
andere Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts, die durch ihre besondere Ausrichtung die Fischerei fördern
Die Förderung beantragen Sie schriftlich oder online vor Beginn des Vorhabens bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium.
Bei Unsicherheiten und Fragen können Sie Ihr Regierungspräsidium vor Antragstellung kontaktieren.
Verfahrensablauf
Die Fischereiförderung können Sie vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder online bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium beantragen.
Wenn Sie die Förderung schriftlich beantragen wollen:
Laden Sie sich die Antragsformulare „Mantelbogen“ und „Kosten- und Finanzierungsplan“ sowie ggf. je nach Gegenstand der Förderung weitere Formulare auf der Webseite des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums herunter
Füllen Sie die Anträge und ggf. weitere Formulare aus, unterschreiben diese und senden diese an das für Sie zuständige Regierungspräsidium
Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde müssen Sie die Angaben durch weitere geeignete Unterlagen belegen
Beachten Sie die Gültigkeit der De-minimis-Regelung
Das für Sie zuständige Regierungspräsidium prüft Ihre Unterlagen, bewilligte Zuwendungen werden ausgezahlt
Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:
Rufen Sie den Online-Antrag (siehe Punkt „Online-Dienste“) auf und befolgen Sie die angezeigten Schritte
Voraussetzungen
Sie müssen eine antragsberechtigte Einzelperson oder Organisation sein
Sie müssen die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn Sie die Förderung schriftlich beantragen:
Antragsformular Mantelbogen
Antragsformular Kosten- und Finanzierungsplan
Je nach Gegenstand der Förderung unterschiedliche Anlagen
Hinweis: Die Formulare finden Sie auf der Webseite des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums.
Wenn Sie die Förderung online beantragen:
Je nach Gegenstand der Förderung unterschiedliche Anlagen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.