Fischereiförderung beantragen


Leistungsbeschreibung

Als Einzelperson oder Organisation können Sie eine finanzielle Förderung von bestimmten Maßnahmen im Bereich der Fischerei beantragen. Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahmen sind der Erhalt der Artenvielfalt in und an Gewässern sowie die Bewahrung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume an Flüssen und Teichen.
Förderfähig sind insbesondere:


Die Förderung beantragen Sie schriftlich oder online vor Beginn des Vorhabens bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium.
Bei Unsicherheiten und Fragen können Sie Ihr Regierungspräsidium vor Antragstellung kontaktieren.
 


Verfahrensablauf

Die Fischereiförderung können Sie vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder online bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium beantragen.

Wenn Sie die Förderung schriftlich beantragen wollen:

Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:

Rufen Sie den Online-Antrag (siehe Punkt „Online-Dienste“) auf und befolgen Sie die angezeigten Schritte


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie die Förderung schriftlich beantragen:

Hinweis: Die Formulare finden Sie auf der Webseite des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums.

Wenn Sie die Förderung online beantragen:
Je nach Gegenstand der Förderung unterschiedliche Anlagen
 


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3


Fachlich freigegeben am

19.12.2023

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 25 - Landwirtschaft, Fischerei
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt