Mietschulden können aufgrund von Zahlungsunfähigkeit entstehen und möglicherweise zum Verlust Ihrer Unterkunft führen.
Wenn Sie Mietschulden haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden, wenn dies zur Sicherung Ihrer Unterkunft dient.
Diese Unterstützung erhalten Sie in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe. Eine Beihilfe muss im Gegensatz zum Darlehen nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie können die Unterstützung auch noch beantragen, wenn Ihnen aufgrund des Mietrückstands bereits die Wohnung gekündigt wurde.
Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Sie können sich auch beraten lassen, wie Sie zum Beispiel mit Ratenzahlungen den Mietrückstand wieder auflösen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Grundsätzlich sollten Sie sich aber möglichst früh melden, wenn Mietschulden auftreten.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gebühr
Abgabe EUR (KOSTENFREI)
An wen muss ich mich wenden?
Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist grundsätzlich der örtliche Träger der Sozialhilfe. Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist grundsätzlich der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich die Leistungsberechtigten tatsächlich aufhalten.
Hinweis: Sollte der Antrag bei einem nicht zuständigen Sozialamt abgegeben werden, hat dieses den Antrag an das zuständige Sozialamt weiterzuleiten. In diesem Fall werden sie über die Weiterleitung des Antrags informiert.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zur Antragstellung finden Sie auch auf der Sozialplattform.
Herr Mathias Bergmann Frau Sonja Böge Frau Yvonne Carrier Frau Miriam Doni 0561 1003-2174 0561 1003-2121 Frau Marina Dornseiff Herr Kai Ewers Frau Pia Fischer Frau Fabienne Friedrich 0561 1003-2138 Frau Irina Gottschling Frau Ursula Herbst Herr Markus Hopf Frau Marina Jenzowski Herr Stefan Kirschhöfer Frau Anna Lenser Frau Maria Grazia Nicotra Frau Belinda Poppe Frau Nhung Scheid Herr Ralf Schütte Frau Melanie Wedekind