Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

11.03.2026

Leistungsbeschreibung

Mietschulden können aufgrund von Zahlungsunfähigkeit entstehen und möglicherweise zum Verlust Ihrer Unterkunft führen.

Wenn Sie Mietschulden haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden, wenn dies zur Sicherung Ihrer Unterkunft dient.

Diese Unterstützung erhalten Sie in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe. Eine Beihilfe muss im Gegensatz zum Darlehen nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie können die Unterstützung auch noch beantragen, wenn Ihnen aufgrund des Mietrückstands bereits die Wohnung gekündigt wurde.

Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Sie können sich auch beraten lassen, wie Sie zum Beispiel mit Ratenzahlungen den Mietrückstand wieder auflösen.

Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Grundsätzlich sollten Sie sich aber möglichst früh melden, wenn Mietschulden auftreten.


Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)


An wen muss ich mich wenden?

Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist grundsätzlich der örtliche Träger der Sozialhilfe. Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist grundsätzlich der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich die Leistungsberechtigten tatsächlich aufhalten.

Hinweis: Sollte der Antrag bei einem nicht zuständigen Sozialamt abgegeben werden, hat dieses den Antrag an das zuständige Sozialamt weiterzuleiten. In diesem Fall werden sie über die Weiterleitung des Antrags informiert.

 


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zur Antragstellung finden Sie auch auf der Sozialplattform.

 


Welche Unterlagen werden benötigt?


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Hilfe zum Lebensunterhalt
Adresse
Kohlenstraße 132
34121 Kassel, documenta-Stadt

Zuständige Mitarbeiter

Herr Mathias Bergmann
Frau Sonja Böge
Frau Yvonne Carrier
Frau Miriam Doni
Telefon 0561 1003-2174
Telefax 0561 1003-2121

Frau Marina Dornseiff
Herr Kai Ewers
Frau Pia Fischer
Frau Fabienne Friedrich
Telefon 0561 1003-2138

Frau Irina Gottschling
Frau Ursula Herbst
Herr Markus Hopf
Frau Marina Jenzowski
Herr Stefan Kirschhöfer
Frau Anna Lenser
Frau Maria Grazia Nicotra
Frau Belinda Poppe
Frau Nhung Scheid
Herr Ralf Schütte
Frau Melanie Wedekind