Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Leistungsbeschreibung
Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund hinsichtlich Stoffbestand, Struktur und geologischer Einflüsse, dessen Tragfähigkeit und die getroffenen Annahmen zur Gründung oder Einbettung der baulichen Anlage.
Sie als Ingenieur können sich unter bestimmten Voraussetzungen als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau anerkennen lassen.
Voraussetzungen
Sie müssen den Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, der Geotechnik oder in einem Studiengang mit dem Schwerpunkt Ingenieurgeologie erbringen.
Sie müssen den Nachweis über die praktische, mindestens neunjährige spezielle Berufserfahrung, davon mindestens 3 Jahre im Erd- und Grundbau mit der Anfertigung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen erbringen.
Verfahrensablauf
Soweit die allgemeinen Voraussetzungen und die besonderen fachlichen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind, holt die Ingenieurkammer Hessen ein schriftliches Gutachten bei dem von der Bundesingenieurkammer gebildeten Beirat für Erd- und Grundbau über die fachliche Eignung des Antragstellers und dessen Ausstattung mit den erforderlichen Geräten und Hilfsmitteln ein.
Zuständigkeit
Zuständig ist die Ingenieurkammer Hessen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausgefülltes Antragsformular
Lebenslauf
Berufshaftpflichtversicherung
Führungszeugnis
Ausgefüllter Fachbogen
Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, der Geotechnik oder in einem Studiengang mit dem Schwerpunkt Ingenieurgeologie
Nachweise über die praktische, mindestens neunjährige spezielle Berufserfahrung
Vorlage eines Verzeichnisses aller innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren vor Antragstellung erstellten Baugrundgutachten
Nachweis über den Besitz der notwendigen Prüfgeräte oder Versicherung über die freie Verfügbarkeit der Versuchsgeräte und Versuchsergebnisse