Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau beantragen
Weiterführende Informationen
- Prüfsachverständige nach HPPVO
- Prüfsachverständige (TGA, Erd- und Grundbau, Vermesser) nach HPPVO (Online-Formular)
Fachlich freigegeben am
21.08.2026Gebühr
Verwaltungsgebühr
125 EUR (FIX)
Jahresgebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
einmalige Verfahrensgebühr für die Eintragung
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Leistungsbeschreibung
Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund hinsichtlich Stoffbestand, Struktur und geologischer Einflüsse, dessen Tragfähigkeit und die getroffenen Annahmen zur Gründung oder Einbettung der baulichen Anlage.
Sie als Ingenieur können sich unter bestimmten Voraussetzungen als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau anerkennen lassen.
Voraussetzungen
Sie müssen den Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, der Geotechnik oder in einem Studiengang mit dem Schwerpunkt Ingenieurgeologie erbringen.
Sie müssen den Nachweis über die praktische, mindestens neunjährige spezielle Berufserfahrung, davon mindestens 3 Jahre im Erd- und Grundbau mit der Anfertigung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen erbringen.
Verfahrensablauf
Soweit die allgemeinen Voraussetzungen und die besonderen fachlichen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind, holt die Ingenieurkammer Hessen ein schriftliches Gutachten bei dem von der Bundesingenieurkammer gebildeten Beirat für Erd- und Grundbau über die fachliche Eignung des Antragstellers und dessen Ausstattung mit den erforderlichen Geräten und Hilfsmitteln ein.
Zuständigkeit
Zuständig ist die Ingenieurkammer Hessen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lebenslauf
- Berufshaftpflichtversicherung
- Führungszeugnis
- Ausgefüllter Fachbogen
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, der Geotechnik oder in einem Studiengang mit dem Schwerpunkt Ingenieurgeologie
- Nachweise über die praktische, mindestens neunjährige spezielle Berufserfahrung
- Vorlage eines Verzeichnisses aller innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren vor Antragstellung erstellten Baugrundgutachten
- Nachweis über den Besitz der notwendigen Prüfgeräte oder Versicherung über die freie Verfügbarkeit der Versuchsgeräte und Versuchsergebnisse
Rechtsgrundlage
- § 23 HPPVO - Besondere Voraussetzungen
- § 24 HPPVO - Verfahren und Anerkennungsbehörde
- § 25 HPPVO - Aufgabenerledigung
Zuständige Stelle(n)
Ingenieurkammer Hessen
Adresse
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Anschrift und Besucheranschrift sind identisch.)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Nadine Ries (Sachbearbeitung)
0611 97457-276
0611 97457-29