Schweißhundegespanne für jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifende Nachsuchen anerkennen lassen
Leistungsbeschreibung
Schweißhundegespanne, die gewisse Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen, sind nach deren behördlicher Anerkennung dazu befähigt, jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifen Nachsuchen zu dürfen.
Der Antrag auf Anerkennung ist bei der oberen Jagdbehörde zu stellen.
Die obere Jagdbehörde veröffentlicht eine Liste mit den anerkannten Schweißhundegespannen
Verfahrensablauf
Ein Antrag auf Anerkennung wird bei der Oberen Jagdbehörde gestellt.
Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft
Gespann wird anerkannt oder der Antrag wird abgelehnt.
Jedes anerkannte Gespann bekommt eine Urkunde. Diese wird postalisch übermittelt.
Die veröffentlichte Liste mit den anerkannten Gespannen wird aktualisiert
Ein Jagdhund oder ein ganzes Gespann kann per Ände-rungsmitteilung abgemeldet werden. Die öffentliche Liste wird entsprechend aktualisiert.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Kassel
Zuständigkeit
Regierungspräsidium Kassel
Voraussetzungen
Formloser schriftlicher Antrag
Nachweis eines gültigen Jagdscheines
Nachweis über die Brauchbarkeit des Hundes für die Nachsuche auf Schalenwild (bestandene Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung mit mindestens den Leistungsanforderungen gemäß der Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Jagdhunde in Hessen (BPO-Hessen))
schriftlicher oder elektronischer formloser Antrag
Kopie des gültigen Jagdscheins (Gültigkeit, Jagdschein-Nr. und ausstellende Behörde sind erkennbar)
Unterschriebene Einwilligung nach DSGVO
Kopie der Ahnentafel des Schweißhundes (sämtliche Seiten)
Kopie des Prüfungszeugnisses über eine bestandene Verbands-Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung
ggf. Lautnachweis (sofern nicht Teil der Prüfung, aus Ahnentafel oder Prüfungszeugnis erkennbar) ggf. Nachweis über die Schussfestigkeit (sofern nicht Teil der Prüfung, aus Ahnentafel oder Prüfungszeugnis erkennbar)