Schweißhundegespanne für jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifende Nachsuchen anerkennen lassen


Leistungsbeschreibung

Schweißhundegespanne, die gewisse Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen, sind nach deren behördlicher Anerkennung dazu befähigt, jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifen Nachsuchen zu dürfen.

Der Antrag auf Anerkennung ist bei der oberen Jagdbehörde zu stellen.

Die obere Jagdbehörde veröffentlicht eine Liste mit den anerkannten Schweißhundegespannen


Verfahrensablauf


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Kassel


Zuständigkeit

Regierungspräsidium Kassel


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

02.02.2023

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 26 - Forsten, Jagd
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt