Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag.
Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches wird gewährt.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Regierungspräsidien
Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkaftverkehr
Kassel, Dezernat Verkehr
Voraussetzungen
Stichhaltige Begründung des Antrages
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gültiges Identitätsdokument
Kopie der Lizenz
Begründung der Freistellung zur Mitführung des Flugbuches