Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen


Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen.
 


Verfahrensablauf


Zuständigkeit

Zuständig sind die Regierungspräsidien


Voraussetzungen

Stichhaltige Begründung des Antrages


Welche Unterlagen werden benötigt?


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


Fachlich freigegeben am

22.06.2023

Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt