Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und/oder Module
Angaben zur Durchführung (Präsenzkurs, Fernkurs, Inhouse-Kurs)
Angaben zum Kursveranstalter oder zur Kursveranstalterin
Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort
Angaben zur verantwortlichen Kursleitung
Lehrplan
Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten oder jeweiliger Referentin und der Anzahl der Unterrichtseinheiten
Angaben zu Demonstrationen und Praktiken
Angaben zu zeitlicher Dauer der Unterrichtseinheiten und zur Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag
Lehrinhalte
Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript),
Beschreibung der Demonstrationsübungen bzw. Praktiken)
Lehrkräfte
Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z. B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien)
Lehrmaterial
Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten
Kursmaterialien,
Vortragsskripte,
Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien,
Sonstigen Schriften, in denen Abbildungen, Tabellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer und Teilnehmerinne benötigt werden
Ausstattung der Kursstätte
Größe und technische Ausstattung der Veranstaltungsräume
Anzahl der Plätze
Art und Anzahl der Praktikenplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe/Strahlenquellen/Röntgengeräte
Angaben zur maximalen Anzahl der Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen
Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle
Angaben zur Leistungsüberprüfung
Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen
Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Kurse zum Erwerb sowie zur Aktualisierung der nötigen Fachkunde im Strahlenschutz anerkennen lassen möchten, prüft die zuständige Stelle ob:
die Kursinhalte die notwendigen Fertigkeiten und das nötigen Wissen im Strahlenschutz vermitteln,
das Lehrpersonal fähig ist,
die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte die Wissensvermittlung sicherstellt
und eine Erfolgskontrolle stattfindet.
Dies gilt für die Anwendungsbereiche:
Humanmedizin
Tiermedizin
Zahnmedizin oder
für nichtmedizinische Anwendungsbereiche
Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.