Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

13.09.2023

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag

Lehrplan

Lehrinhalte

Lehrkräfte

Lehrmaterial

Ausstattung der Kursstätte

Angaben zur maximalen Anzahl der Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen

       Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Kurse zum Erwerb sowie zur Aktualisierung der nötigen Fachkunde im Strahlenschutz anerkennen lassen möchten, prüft die zuständige Stelle ob:

Dies gilt für die Anwendungsbereiche:

Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.


Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)


Zuständigkeit

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)


Verfahrensablauf

Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch oder elektronisch übersenden.

Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen geplante Kurs geeignet ist.

Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid.


Voraussetzungen

Sie müssen folgendes nachweisen:


Zuständige Stelle(n)

Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie – Außenstelle Kassel
Adresse
Ludwig-Mond-Straße 33
34121 Kassel, documenta-Stadt

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt