Luftbild Espenau 1Luftbild Espenau 3Luftbild Espenau 4Luftbild Espenau 2

Aktuelle News:

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen


Leistungsbeschreibung

Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Rechtsgrundlage.


Verfahrensablauf

  • Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind.
  • Ist der Antrag vollständig, fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.
  • Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden.
  • Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen zugestellt.

Zuständigkeit

Zuständig ist die Umweltabteilung des für den Anlagenstandort zuständigen Regierungspräsidiums.


Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
  • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsunterlagen gemäß Rechtsgrundlage

Die Formulare und eine Anleitung stehen zum Download bereit: 
 


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Genehmigung der Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat


Fachlich freigegeben am

23.09.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 32.1 - Abfallwirtschaft
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 32.2 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 33.1 - Immissions- und Strahlenschutz
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt


Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 33.2 - Immissionsschutz und Energiewirtschaft
Adresse
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt


Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 34 - Bergaufsicht
Adresse
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt