Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen


Leistungsbeschreibung

Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Rechtsgrundlage.


Verfahrensablauf


Zuständigkeit

Zuständig ist die Umweltabteilung des für den Anlagenstandort zuständigen Regierungspräsidiums.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsunterlagen gemäß Rechtsgrundlage

Die Formulare und eine Anleitung stehen zum Download bereit: 
 


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Genehmigung der Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.


Rechtsgrundlage


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat


Fachlich freigegeben am

23.09.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 32.1 - Abfallwirtschaft
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 32.2 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 33.1 - Immissions- und Strahlenschutz
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt


Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 33.2 - Immissionsschutz und Energiewirtschaft
Adresse
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt


Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 34 - Bergaufsicht
Adresse
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt