Ziel der Förderung ist es, durch die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen und damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Mit GAK-Mitteln sollen insbesondere kleinere Breitbandinfrastrukturprojekte auf Orts- bzw. Ortsteilebene unterstützt werden.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag online über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Der Antrag wird anschließend bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) geprüft.
Bei positivem Verlauf erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Förderzusage.
Zuständigkeit
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Voraussetzungen
Sie dürfen noch nicht mit der Durchführung des Vorhabens begonnen haben.
Fördergebiete sind Orte und Ortsteile innerhalb der „Gebietskulisse ländliche Regionalentwicklung 2023-2027“, die mit einer geringeren Downstreamübertragungsrate (Megabit pro Sekunde, Mbit/s) versorgt sind, als im jeweils geltenden GAK-Rahmenplan vorgesehen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende erforderlichen Unterlage / Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden: