Breitbandversorgung ländlicher Räume beantragen (GAK-Förderung)


Leistungsbeschreibung

Ziel der Förderung ist es, durch die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen und damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Mit GAK-Mitteln sollen insbesondere kleinere Breitbandinfrastrukturprojekte auf Orts- bzw. Ortsteilebene unterstützt werden.


Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag online über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.


Zuständigkeit

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende erforderlichen Unterlage / Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden:


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Für dieses Förderprogramm gibt es keine Antragsfrist.


Rechtsgrundlage


Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei, Bereich der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.


Fachlich freigegeben am

12.04.2023

Zuständige Stelle(n)

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Adresse
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main, St.