Zur praktischen Prüfung beziehungsweise zur Wiederholung der praktischen Prüfung als Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) anmelden
Zur praktischen Prüfung beziehungsweise zur Wiederholung der praktischen Prüfung als Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) anmelden
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für die Erteilung und Bearbeitung der Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone von Bürgern, die Ihren Wohnsitz im Bereich der Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel oder Gießen haben oder von Bewerberinnen/Bewerbern/Prüflingen, deren ATO/DTO den Sitz im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt, Kassel oder Gießen hat. Darüber hinaus sind wir auch für die Bearbeitung der Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge (A) und Hubschrauber (H) zuständig.
Bürger können Anträge zur praktischen Prüfung für PrivatflugzeugführerIn, Abnahme und Wiederholung stellen.
Die Anträge beziehen sich auf die Bereiche PPL(A/H), LAPL(A/H), Segelflugzeug, Freiballon.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Zuständigkeit
Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.
Voraussetzungen
Abgeschlossene theoretische Ausbildung
Bestandene theoretische Prüfung
Abgeschlossene praktische Flugausbildung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag
Nachweis der Flugausbildung
Bestätigung der Flugausbildung und Prüfungsempfehlung durch die Flugschule
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Abnahme oder Wiederholung der praktischen Prüfung wird gestellt.
Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
Es ist eine vorherige Anmeldung zur praktischen Prüfung mittels dem entsprechendem Vordruck „Nachweis der praktischen Fähigkeiten und Anmeldung zum Erwerb PPL(A/H), LAPL(A/H), SPL, BPL über die ATO/DTO erforderlich.
Durchführung der praktischen Prüfung
Bei Wiederholungsprüfungen vereinbart in der Regel die Bewerberin/der Bewerber mit dem Prüfer selbstständig einen neuen Prüfungstermin.
Die Kosten werden der Bewerberin/dem Bewerber anschließend in Rechnung gestellt.
Die ganze Prüfung oder Teile davon können wiederholt werden.