Zur praktischen Prüfung beziehungsweise zur Wiederholung der praktischen Prüfung als Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) anmelden


Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Fachlich freigegeben am

02.05.2023

Gebühr

Gebühr
100 EUR (FIX)


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.


Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für die Erteilung und Bearbeitung der Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone von Bürgern, die Ihren Wohnsitz im Bereich der Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel oder Gießen haben oder von Bewerberinnen/Bewerbern/Prüflingen, deren ATO/DTO den Sitz im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt, Kassel oder Gießen hat. Darüber hinaus sind wir auch für die Bearbeitung der Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge (A) und Hubschrauber (H) zuständig.  

Bürger können Anträge zur praktischen Prüfung für PrivatflugzeugführerIn, Abnahme und Wiederholung stellen.

Die Anträge beziehen sich auf die Bereiche PPL(A/H), LAPL(A/H), Segelflugzeug, Freiballon.


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


Zuständigkeit

Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.


Voraussetzungen


Welche Unterlagen werden benötigt?


Verfahrensablauf


Anträge / Formulare


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt