Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,
wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
wenn der gesamte Haushalt umzieht,
wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
Verfahrensablauf
Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.
Voraussetzungen
In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:
Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.
Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:
Umzug des gesamten Haushalts,
Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, sind Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Frau Katja Bahr Frau Sabine Becker Frau Ani Davtyan Frau Jolante Fischer Frau Marie-Christin Hepner Frau Martina Holthaus Frau Janine Kilian Frau Olivia Lobanow Frau Sarah Maisinger Frau Marina Reek-Hillebrand Frau Barbara Vogel Frau Xenia Wilde